RS OGH 1976/11/9 3Ob126/76, 3Ob46/95, 8Ob112/07i, 3Ob63/10a, 3Ob23/18f

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Veröffentlicht am 09.11.1976
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Norm

EO §214 Abs1
EO §229

Rechtssatz

Beim Verteilungsbeschluss ist grundsätzlich maßgeblich die Sachlage im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung über die Verteilung des Meistbotes in erster Instanz; falls zur Verteilungstagsatzung niemand erschienen ist, kommt es auf die Sachlage im Zeitpunkt an, zu dem die Tagsatzung hätte stattfinden sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003260

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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