RS OGH 1976/11/10 1Ob739/76 (1Ob770/76)

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Veröffentlicht am 10.11.1976
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Norm

ABGB §287

Rechtssatz

Während die Mitbenützung des Luftraumes über dem öffentlichen Gut durch hineinragende Fensterflügel, Fahnenstangen und dgl seit jeher zu den sogenannten Anliegerrechten gehört, steht die Anbringung von Auslagekästen oder Verkaufsautomaten über dem öffentlichen Gut dem Gemeingebrauch an dem dadurch in Anspruch genommenen Luftraum dauernd im Weg.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0009818

Dokumentnummer

JJR_19761110_OGH0002_0010OB00739_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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