Norm
ABGB §287Rechtssatz
Während die Mitbenützung des Luftraumes über dem öffentlichen Gut durch hineinragende Fensterflügel, Fahnenstangen und dgl seit jeher zu den sogenannten Anliegerrechten gehört, steht die Anbringung von Auslagekästen oder Verkaufsautomaten über dem öffentlichen Gut dem Gemeingebrauch an dem dadurch in Anspruch genommenen Luftraum dauernd im Weg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0009818Dokumentnummer
JJR_19761110_OGH0002_0010OB00739_7600000_001