Norm
ZPO §160 Abs1Rechtssatz
Der Verfahrensverstoß der Aufnahme des während des Laufes der Klagebeantwortungsfrist durch den Tod des Rechtsvertreters unterbrochenen Verfahrens unter Ausserachtlassung der in den § 160 Abs 1 und 164 ZPO vorgeschriebenen Form wir durch die rügelose Fortsetzung des Verfahren nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes durch sämtliche wieder ordnungsgemäß vertretenen Parteien saniert.Der Verfahrensverstoß der Aufnahme des während des Laufes der Klagebeantwortungsfrist durch den Tod des Rechtsvertreters unterbrochenen Verfahrens unter Ausserachtlassung der in den Paragraph 160, Absatz eins und 164 ZPO vorgeschriebenen Form wir durch die rügelose Fortsetzung des Verfahren nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes durch sämtliche wieder ordnungsgemäß vertretenen Parteien saniert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0036920Dokumentnummer
JJR_19761110_OGH0002_0080OB00138_7600000_001