Norm
ABGB §1327 fRechtssatz
Der Witwer, der Anspruch auf Ersatz dessen verlangt, was ihm durch den Wegfall der Mitarbeit der Frau im Haushalt und im Erwerb entgangen ist, muß sich bei der Schadensberechnung den Vorteil, der im Wegfall seiner Unterhaltsleistung an die Ehefrau liegt, anrechnen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0031596Dokumentnummer
JJR_19761110_OGH0002_0080OB00127_7600000_001