Norm
UWG §1 C2Rechtssatz
Wird bei einer Bestpreisgarantie - deren Begriff im Geschäftsverkehr noch keine fest umrissene, jedermann geläufige Gestalt angenommen hat - in der Ankündigung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Garantie unter Vorbehalt der Rücknahme der Ware stehe, liegt in der Garantieankündigung weder ein Verstoß gegen § 1 UWG (Sittenwidrigkeit) noch § 2 UWG (Irreführung).Wird bei einer Bestpreisgarantie - deren Begriff im Geschäftsverkehr noch keine fest umrissene, jedermann geläufige Gestalt angenommen hat - in der Ankündigung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Garantie unter Vorbehalt der Rücknahme der Ware stehe, liegt in der Garantieankündigung weder ein Verstoß gegen Paragraph eins, UWG (Sittenwidrigkeit) noch Paragraph 2, UWG (Irreführung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0077615Dokumentnummer
JJR_19761115_OGH0002_0040OB00383_7600000_001