Norm
ABGB §92 DRechtssatz
Die Mitbenützung der Ehewohnung bloß für berufliche Zwecke kann den familienrechtlichen Eingriff des gemeinsamen Wohnens nicht erfüllen, der wegen der Verschiedenheit der Interessenlage keineswegs analog einer Rechtsanwendung zum Mietengesetz beurteilt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0009476Dokumentnummer
JJR_19761115_OGH0002_0010OB00723_7600000_002