RS OGH 2009/10/29 4Ob376/76, 4Ob400/76, 7Ob622/81, 3Ob232/05x, 2Ob108/09k

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Veröffentlicht am 15.11.1976
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Rechtssatz

Die Änderung der Parteibezeichnung von der bisherigen Einzelfirma in die Firma der neugegründeten Kommanditgesellschaft ist keine bloße "Richtigstellung der Parteibezeichnung", sondern ein - mangels Zustimmung der Beklagten unzulässiger - Parteiwechsel, welcher allerdings nach der herrschenden Irrelevanztheorie für den Rechtsstreit sowohl hinsichtlich des Prozessrechtsverhältnisses der Parteien als auch für die materiell - rechtliche Beurteilung des zugrunde liegenden Anspruches ohne Bedeutung bleibt und den klagenden Veräußerer insbesondere auch nicht dazu nötigt, das Klagebegehren auf

Leistung an seinen Rechtsnachfolger umzustellen (SZ 46/27; SZ 46/34 =

NZ 1974,71 = RZ 1973,140; EvBl 1966/37 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039258

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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