RS OGH 1976/11/18 7Ob689/76

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Veröffentlicht am 18.11.1976
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Norm

ABGB §1052 A
ABGB §1052 B1

Rechtssatz

Ein Zurückhaltungsrecht ist, zumal bei Sukzessivlieferungsverträgen, bei der Nichterbringung von Teilleistungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Ist dagegen jemand zu einer Dauerleistung verpflichtet, dann wird im allgemeinen nicht angenommen werden können, daß sein Vertragspartner die ihm obliegende einmalige Leistung davon abhängig machen kann, daß ihm die Dauerleistung regelmäßig erbracht worden ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 689/76
    Entscheidungstext OGH 18.11.1976 7 Ob 689/76
    Veröff: NZ 1980,6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019995

Dokumentnummer

JJR_19761118_OGH0002_0070OB00689_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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