Rechtssatz
Die Schadenersatzpflicht nach § 874 ABGB greift auch dann Platz, wenn die arglistige Irreführung nicht durch den Vertragspartner, sondern durch einen Dritten erfolgt ist.Die Schadenersatzpflicht nach Paragraph 874, ABGB greift auch dann Platz, wenn die arglistige Irreführung nicht durch den Vertragspartner, sondern durch einen Dritten erfolgt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Diesel-Abgasskandal, Abschalteinrichtung, Umschaltlogik, ThermofensterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016298Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.07.2025