Norm
StGB §302Rechtssatz
Der Vorgesetzte (hier: militärische Vorgesetzte), der seinen Untergebenen während der Dienstzeit um etwas "ersucht", setzt auch dabei seine Amtsgewalt ein, denn es kommt nicht darauf an, in welche Form dienstliche Befehle gekleidet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096697Dokumentnummer
JJR_19761122_OGH0002_0120OS00084_7600000_003