RS OGH 1997/6/23 Okt8/76, 16Ok11/97

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Veröffentlicht am 22.11.1976
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Rechtssatz

Mutterunternehmen und Tochterunternehmen sind zwar bei der Prüfung ihrer marktbeherrschenden Stellung als Einheit zu behandeln, dies macht aber nicht eines für einen allfälligen Mißbrauch eines anderen im Sinn des § 46 KartG verantwortlich.Mutterunternehmen und Tochterunternehmen sind zwar bei der Prüfung ihrer marktbeherrschenden Stellung als Einheit zu behandeln, dies macht aber nicht eines für einen allfälligen Mißbrauch eines anderen im Sinn des Paragraph 46, KartG verantwortlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063792

Dokumentnummer

JJR_19761122_OGH0002_000OKT00008_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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