Norm
StGB §37Rechtssatz
Wird die Nichtanwendung des § 37 StGB nicht bekämpft, kann auch der OGH von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen.Wird die Nichtanwendung des Paragraph 37, StGB nicht bekämpft, kann auch der OGH von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0091599Dokumentnummer
JJR_19761123_OGH0002_0130OS00152_7600000_001