RS OGH 1976/11/24 1Ob666/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1976
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Norm

ABGB §878
ABGB §1299 A3

Rechtssatz

Aus der bloßen Verletzung von Aufklärungspflichten und Warnpflichten kann ein Anspruch auf das Erfüllungsinteresse nicht abgeleitet werden , wenn das rechtswidrige Verhalten für die Nichterfüllung der Verbindlichkeit nicht kausal war .

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 666/76
    Entscheidungstext OGH 24.11.1976 1 Ob 666/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0016394

Dokumentnummer

JJR_19761124_OGH0002_0010OB00666_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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