Norm
nö GdVBG 1969 §29 Abs1Rechtssatz
Wurde der Antrag auf Stichtagsfestsetzung innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme eingebracht, war aber seine erfolgreiche Erledigung erst durch den späteren Erwerb der Staatsbürgerschaft möglich, so ist - wie hier bei gleicher Dienstleistung als Arzt - als Stichtag der Tag der Aufnahme zu bestimmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsleistungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081687Dokumentnummer
JJR_19761130_OGH0002_0040OB00100_7600000_004