RS OGH 1976/12/1 1Ob776/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1976
beobachten
merken

Norm

ABGB §650
ABGB §810
AußStrG §145 A

Rechtssatz

Einem Miterben, dem durch Praelegat die inländischen Vermögenswerte überlassen wurden, kann die Besorgung und Verwaltung dieses Vermögens überlassen werden, auch wenn der Miterbe in Form eines Sublegates verpflichtet wurde, dem anderen Miterben einen Teil der Erträgnisse dieses Vermögens zukommen zu lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0008153

Dokumentnummer

JJR_19761201_OGH0002_0010OB00776_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten