Norm
StVO §9 Abs1Rechtssatz
Leitlinien sind Bodenmarkierungen, die nicht wie Sperrlinien Gebote oder Verbote bewirken, sondern lediglich dazu dienen, den Verkehr zu leiten und zu ordnen. Das Überfahren einer Leitlinie ist durch das Gesetz nicht verboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0073415Im RIS seit
02.12.1976Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025