RS OGH 1980/10/9 7Ob51/76, 7Ob3/77, 7Ob45/80

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Veröffentlicht am 02.12.1976
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Rechtssatz

Der Versicherer muß sich ungeachtet fraglicher Vertretungsmacht die Auskunft seines Angestellten an einen gutgläubigen Versicherungsnehmer, daß dessen anzutretender Spitalsaufenthalt durch die Versicherung gedeckt sei, zurechnen lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020425

Dokumentnummer

JJR_19761202_OGH0002_0070OB00051_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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