Norm
EO §44 Abs1 A1Rechtssatz
Durch die erstmalige Bewilligung der Exekution nach § 355 EO ist für den Verpflichteten noch keine Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteil gegeben.Durch die erstmalige Bewilligung der Exekution nach Paragraph 355, EO ist für den Verpflichteten noch keine Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteil gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001730Dokumentnummer
JJR_19761207_OGH0002_0030OB00169_7600000_001