RS OGH 2015/5/28 4Ob111/76, 4Ob77/79, 4Ob372/81, 4Ob138/82, 4Ob124/82, 4Ob128/83 (4Ob129/83), 7Ob515

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Veröffentlicht am 14.12.1976
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Rechtssatz

Durch die mit einer Konkurrenzklausel verbundene Erwerbsbeschränkung darf der Angestellte nicht gezwungen werden, seine Kenntnisse und Berufserfahrungen brachliegen zu lassen, einen allenfalls erlernten Spezialberuf aufzugeben und damit zwangsläufig in eine berufsfremde Sparte mit geringerem Einkommen überzuwechseln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029956

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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