RS OGH 1976/12/16 3AZR761/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1976
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Norm

ABGB §986 A
ABGB §986 B5
ABGB §988
ABGB §1152 F2

Rechtssatz

Aus Anlaß einer Unternehmensveräußerung können Verkäufer und Käufer vereinbaren, daß der Verkäufer in ein Arbeitsverhältnis zum Käufer tritt und von diesem Altersversorgung erhält.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104247

Dokumentnummer

JJR_19761216_AUSL000_003AZR00761_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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