Norm
ABGB §1295 Ia3dRechtssatz
Zur Frage der Zuerkennung einer abstrakten Rente für den Fall eines späteren Schadenereignisses, wenn sich herausstellt, daß das erste Schadenereignis jetzt auch bei objektiver Bewertung keinen Schaden mehr bewirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0022596Dokumentnummer
JJR_19761216_OGH0002_0020OB00251_7600000_001