RS OGH 1976/12/16 7Ob693/76

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Veröffentlicht am 16.12.1976
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Norm

ABGB §1170

Rechtssatz

Der Unternehmer ist ohne besondere Vereinbarung nicht berechtigt, vor Beendigung des Werkes einen Teil des vereinbarten Entgeltes zu fordern oder die Fertigstellung des Werkes von einer Teilzahlung abhängig zu machen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 693/76
    Entscheidungstext OGH 16.12.1976 7 Ob 693/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021912

Dokumentnummer

JJR_19761216_OGH0002_0070OB00693_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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