Norm
ABGB §1170Rechtssatz
Der Unternehmer ist ohne besondere Vereinbarung nicht berechtigt, vor Beendigung des Werkes einen Teil des vereinbarten Entgeltes zu fordern oder die Fertigstellung des Werkes von einer Teilzahlung abhängig zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021912Dokumentnummer
JJR_19761216_OGH0002_0070OB00693_7600000_001