RS OGH 1976/12/17 2Ob553/76, 1ob639/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1976
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Norm

ABGB §1098 Ib
ABGB §1098 Id

Rechtssatz

Auch ein Unterbestandnehmer kann den Gebrauch der Bestandsache an einen Dritten weitergeben und dadurch seinerseits ein (weiteres) Bestandverhältnis begründen, sofern dies im Sinne des § 1098 ABGB ohne Nachteil des Hauptbestandnehmers geschehen kann und im (Unterbestandvertrag) - Vertrag nicht ausdrücklich untersagt worden ist (Ablehnung der Lehre Klangs und Gschnitzers, daß eine solche Verfügung des Unterbestandnehmers nur mit Zustimmung des Hauptbestandnehmers zulässig sei; Bezugnahme auf SZ 21/79 und MietSlg 7061 als hier bedeutungslos).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0020634

Dokumentnummer

JJR_19761217_OGH0002_0020OB00553_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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