RS OGH 1976/12/21 13Os188/76, 5Ob172/03k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1976
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Norm

StPO §44
StPO §77

Rechtssatz

Die Zustellung an den Verteidiger, dessen Vollmachtskündigung nach der richterliche Zustellverfügung des angefochtenen Erkenntnisses bei Gericht einlangt, ist rechtmäßig; daher keine Wiederholung der Zustellung an den Beschuldigten.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 188/76
    Entscheidungstext OGH 21.12.1976 13 Os 188/76
  • 5 Ob 172/03k
    Entscheidungstext OGH 26.08.2003 5 Ob 172/03k
    Vgl auch; Beisatz: Die zur Sonderbenützung berechtigten einzelnen Mieter haben den Erhaltungsaufwand selbst zu tragen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096686

Dokumentnummer

JJR_19761221_OGH0002_0130OS00188_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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