Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Die Obliegenheitsverletzung nach Art 6 Abs 2 lit b AKHB begeht nur, wer auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ein Kraftfahrzeug lenkt, ohne die entsprechende Lenkerberechtigung zu besitzen.Die Obliegenheitsverletzung nach Artikel 6, Absatz 2, Litera b, AKHB begeht nur, wer auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ein Kraftfahrzeug lenkt, ohne die entsprechende Lenkerberechtigung zu besitzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065486Dokumentnummer
JJR_19770113_OGH0002_0070OB00078_7600000_001