RS OGH 1977/1/13 7Ob75/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1977
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Norm

ABGB §1324
ASVG §334
VersVG §61

Rechtssatz

Ein gesunder, siebenundzwangzigjähriger Mann muß nach einer verkürzten Nacht, in deren Verlauf es allenfalls auch zu einem Geschlechtsverkehr gekommen sein mag, noch nicht so übermüdet sein, daß ihn dies außer Stande setzt, ein Kraftfahrzeug während nicht übermäßig langer Zeit anstandslos zu lenken, und zwar auch dann nicht, wenn er nur selten die Nachtzeit teilweise anders als schlafenderweise verbringt - ohne besondere Gründe daher keine grobe Fahrlässigkeit.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 75/76
    Entscheidungstext OGH 13.01.1977 7 Ob 75/76
    Veröff: VersR 1977,1020

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030640

Dokumentnummer

JJR_19770113_OGH0002_0070OB00075_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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