RS OGH 1977/1/18 3Ob159/76 (3Ob160/76, 3Ob161/76)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1977
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Norm

EO §35 Abs4 F
EO §36 Abs3 Ab
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6

Rechtssatz

Soll der ausländische Titel im Inland vollstreckt werden, so können die Exekutionsbewilligung und der betriebene Anspruch in der Absicht, die Einstellung der inländischen Exekutionen zu erwirken, nur nach Maßgabe der Bestimmungen der Exekutionsordnung bekämpft werden, also zB nur auf Grund einer im Inland erfolgreich erhobenen Klage nach §§ 35, 36 EO.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 159/76
    Entscheidungstext OGH 18.01.1977 3 Ob 159/76
    SZ 50/3

Schlagworte

Internationale Abkommen; zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl Nr 105/1960)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0001771

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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