RS OGH 1977/1/19 1Ob699/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1977
beobachten
merken

Norm

ABGB §877
ABGB §1431 G
DevG §22

Rechtssatz

Kein Rückersatzanspruch des Verkäufers ( Wohnbaugesellschaft ) gegenüber dem Käufer hinsichtlich Kreditgebühren und Eintragungsgebühren , wenn er trotz Geschäftserfahrung und Wissen um die Problematik der Erwirkung einer devisenrechtlichen Genehmigung erst nachträglich und erfolglos um diese ansucht .

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 699/76
    Entscheidungstext OGH 19.01.1977 1 Ob 699/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016363

Dokumentnummer

JJR_19770119_OGH0002_0010OB00699_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten