Norm
ABGB §1295 Ia9Rechtssatz
Die Grundsätze für die Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Rechtswidrigkeitszusammenhang sind auch auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022975Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013