Norm
StGB §22Rechtssatz
Kriterien der nicht bloß leichten Folgen einer Tat: Dies sind solche, die schon in den Bereich des Strafwürdigen fallen und zumindest nicht mehr den Bedingungen des § 42 Abs 1 Z 2 StGB entsprechen.Kriterien der nicht bloß leichten Folgen einer Tat: Dies sind solche, die schon in den Bereich des Strafwürdigen fallen und zumindest nicht mehr den Bedingungen des Paragraph 42, Absatz eins, Ziffer 2, StGB entsprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090084Dokumentnummer
JJR_19770120_OGH0002_0130OS00004_7700000_002