RS OGH 2024/8/26 6Ob689/76; 5Ob548/80; 1Ob667/88; 4Ob204/02g; 2Ob274/06t; 2Ob81/07m; 10Ob58/15z; 8Ob

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Veröffentlicht am 20.01.1977
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Rechtssatz

Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches nach § 1431 ABGB ist unter anderem, dass die Leistung auf einem Irrtum beruht, der die zu zahlende Schuld oder den Gegenstand, den der Zahler leistete, betrifft.Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches nach Paragraph 1431, ABGB ist unter anderem, dass die Leistung auf einem Irrtum beruht, der die zu zahlende Schuld oder den Gegenstand, den der Zahler leistete, betrifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014891

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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