Norm
KFG 1967 §61Rechtssatz
Eine Verständigung des Versicherers durch die Behörde von der Abmeldung des Fahrzeuges oder der Aufhebung der Zulassung ersetzt dessen Anzeige nach § 61 Abs 4 dritter Satz KFG auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Beginn der im § 158 c Abs 2 VersVG angeführten einmonatigen Frist.Eine Verständigung des Versicherers durch die Behörde von der Abmeldung des Fahrzeuges oder der Aufhebung der Zulassung ersetzt dessen Anzeige nach Paragraph 61, Absatz 4, dritter Satz KFG auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Beginn der im Paragraph 158, c Absatz 2, VersVG angeführten einmonatigen Frist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065635Dokumentnummer
JJR_19770120_OGH0002_0070OB00050_7600000_002