RS OGH 1977/1/20 7Ob50/76, 7Ob76/77, 7Ob34/04g, 2Ob101/21y

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Veröffentlicht am 20.01.1977
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Norm

KFG 1967 §44 Abs1 litb
KFG 1967 §61 Abs4
VersVG §158c Abs2

Rechtssatz

Durch die von der Behörde nach einer Anzeige im Sinne des § 61 Abs 4 KFG sofort anzuordnende Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges soll Dritte im Hinblick auf die auch ihnen gegenüber (nach Ablauf der einmonatigen Frist des § 158 c Abs 2 VersVG) eintretende Leistungsfreiheit von einer Schadenszufügung durch das nicht mehr haftpflichtversicherte Kraftfahrzeug geschützt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065888

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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