Norm
ABGB §970Rechtssatz
Kommt es fallweise vor, daß Gäste den Zimmerschlüssel unter Mißachtung der bestehenden Anordnung, ihn in der Rezeption abzugeben, an einem Türhaken aufhängen und hat der Gastwirt davon Kenntnis gehabt oder Kenntnis haben müssen, so stellt die Unterlassung einer entsprechenden Anweisung an das Personal, in einem solchen Fall den Schlüssel zur Rezeption zu bringen, ein Verschulden des Gastwirtes dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019173Dokumentnummer
JJR_19770120_OGH0002_0060OB00723_7600000_001