RS OGH 1977/1/25 5Ob894/76

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Veröffentlicht am 25.01.1977
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Norm

ABGB §1358

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß jemand im Wege einer Schenkung Eigentümer der mit einer Sachhaftung belasteten Liegenschaft geworden ist, ist nicht auch abzuleiten, daß er auch die persönliche Haftung für die Schuld mitübernommen hätte.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 894/76
    Entscheidungstext OGH 25.01.1977 5 Ob 894/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032367

Dokumentnummer

JJR_19770125_OGH0002_0050OB00894_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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