RS OGH 1977/1/25 5Ob894/76

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Veröffentlicht am 25.01.1977
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Norm

ABGB §1358

Rechtssatz

Der Eigentümer eines Pfandgutes, der nicht auch persönlicher Schuldner ist, hat mit der Bezahlung der Schuld Anspruch auf Ausfolgung aller Rechtsbehelfe und Sicherungsmittel. Es liegt eine synallagmatische Verknüpfung der beiderseitigen Verpflichtungen vor, die den Zuspruch des Klagsbetrages nur Zug um Zug gegen Übergabe des Sicherungsmittels rechtfertigt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 894/76
    Entscheidungstext OGH 25.01.1977 5 Ob 894/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032390

Dokumentnummer

JJR_19770125_OGH0002_0050OB00894_7600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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