Norm
ABGB §372 IIaRechtssatz
Das bei - allenfalls nur teilweiser - Rechtsbesitzentziehung dem Mieter eingeräumte petitorische Klagerecht gegen Dritte ( insb auch andere Mieter ) kann jedenfalls nicht weiter gehen als die dem Eigentümer eingeräumte Eigentumsfreiheitsklage und setzt voraus, daß der Dritte selbst in das Mietrecht eingriff oder dies zu verantworten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0011002Dokumentnummer
JJR_19770126_OGH0002_0010OB00515_7700000_001