RS OGH 1977/1/26 7Ob745/77, 7Ob551/93, 1Ob579/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1977
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Norm

JN §99

Rechtssatz

Ansprüche, die erst aus dem laufenden Prozeß abgeleitet werden können, sind zur Begründung des Vermögensgerichtsstandes nicht geeignet (zB Anspruch auf Rückstellung der gelieferten Ware auf Grund einer Klage auf Aufhebung des Kaufvertrages, Anspruch aus der begehrten Auflösung oder Nichtigerklärung eines Vertrages).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0046786

Dokumentnummer

JJR_19770126_OGH0002_0070OB00745_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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