RS OGH 1977/1/27 6Ob678/76

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Veröffentlicht am 27.01.1977
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Rechtssatz

Das VerG 1951 verlangt nur, daß die Statuten gewisse Gegenstände überhaupt regeln (siehe § 4), ohne jedoch die Art und Weise der Regelung vorzuschreiben.Das VerG 1951 verlangt nur, daß die Statuten gewisse Gegenstände überhaupt regeln (siehe Paragraph 4,), ohne jedoch die Art und Weise der Regelung vorzuschreiben.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 27.01.1977 6 Ob 678/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080223

Dokumentnummer

JJR_19770127_OGH0002_0060OB00678_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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