Norm
ABGB §901 I3Rechtssatz
Einseitige Vorbehalte eines Lebensgefährten können ebensowenig einen Entgeltsanspruch begründen (Arb 8633), wie die bloße Tatsache, daß die Erwartung der künftigen Eheschließung oder letztwilligen Zuwendung wegfällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017429Dokumentnummer
JJR_19770201_OGH0002_0040OB00126_7600000_001