RS OGH 1977/2/2 4ZR165/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1977
beobachten
merken

Norm

VersVG §35b

Rechtssatz

Sind durch einen Versicherungsvertrag mehrere Gegenstände versichert, so kann der Versicherer den Betrag der für alle diese Gegenstände geschuldeten fälligen Prämien von der Versicherungsleistung abziehen, auch wenn der Versicherungsfall nur hinsichtlich einzelner versicherter Gegenstände eingetreten ist.

Veröff: VersR 1977,346

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0103712

Dokumentnummer

JJR_19770202_AUSL000_0040ZR00165_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten