RS OGH 2020/9/16 7Ob5/77, 7Ob36/94, 7Ob69/15w, 7Ob126/20k

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Veröffentlicht am 03.02.1977
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Norm

AHVB Art1 Abs1

Rechtssatz

Sachbeschädigung im Sinne des § 1 Abs 1 AHVB ist die Wertminderung einer Sache als Folge einer Einwirkung, durch die deren Brauchbarkeit zur Erfüllung des ihr eigentümlichen Zwecks, wirtschaftlich betrachtet, beeinträchtigt wird.Sachbeschädigung im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, AHVB ist die Wertminderung einer Sache als Folge einer Einwirkung, durch die deren Brauchbarkeit zur Erfüllung des ihr eigentümlichen Zwecks, wirtschaftlich betrachtet, beeinträchtigt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081367

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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