Rechtssatz
Der Tatbestand des § 10 UWG ist auch dann erfüllt, wenn der Geschäftsherr des Begünstigten von der Gewährung des unzulässigen Vorteiles weiß oder diese sogar billigt.Der Tatbestand des Paragraph 10, UWG ist auch dann erfüllt, wenn der Geschäftsherr des Begünstigten von der Gewährung des unzulässigen Vorteiles weiß oder diese sogar billigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079570Im RIS seit
06.02.1977Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023