RS OGH 1977/2/8 4Ob302/77

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Veröffentlicht am 06.02.1977
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Rechtssatz

Der Tatbestand des § 10 UWG ist auch dann erfüllt, wenn der Geschäftsherr des Begünstigten von der Gewährung des unzulässigen Vorteiles weiß oder diese sogar billigt.Der Tatbestand des Paragraph 10, UWG ist auch dann erfüllt, wenn der Geschäftsherr des Begünstigten von der Gewährung des unzulässigen Vorteiles weiß oder diese sogar billigt.

Entscheidungstexte

  • RS0079570">4 Ob 302/77
    Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 302/77
    Veröff: SZ 50/21 = EvBl 1977/208 S 461 = JBl 1978,431 = ÖBl 1977,105 = GRURInt 1978,51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079570

Im RIS seit

06.02.1977

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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