RS OGH 2016/6/15 5Ob903/76, 4Ob132/16i

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Veröffentlicht am 15.02.1977
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Rechtssatz

Erwerb einer Dienstbarkeit durch Vertrag oder Ersitzung. Ein bereits rechtsgeschäftlich eingeräumtes Recht kann nicht neuerlich durch Ersitzung erworben werden zumal gemäß § 319 ABGB der Grund der Gewahrsame nicht eigenmächtig verwechselt werden darf.Erwerb einer Dienstbarkeit durch Vertrag oder Ersitzung. Ein bereits rechtsgeschäftlich eingeräumtes Recht kann nicht neuerlich durch Ersitzung erworben werden zumal gemäß Paragraph 319, ABGB der Grund der Gewahrsame nicht eigenmächtig verwechselt werden darf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0011508

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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