Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Der infolge Tötung der Ehefrau entstehende Mehraufwand für die Haushaltsführung ist nach Abzug des an Unterhaltsaufwand Ersparten zu ersetzen. Anhaltspunkte für die Bemessung liefert die vergleichsweise Heranziehung der für eine Ersatzkraft erforderlichen Aufwendungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0031504Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020