Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Die Überlassung eines Kundenstockes ist zwar ein Indiz für die Verpachtung eines lebenden Unternehmens; doch ändert der Umstand allein, daß das Geschäft des Dritten zum Teil von denselben Kunden besucht wird wie das seinerzeitige Geschäft des Mieters nicht daran, daß bei Fehlen der sonstigen Voraussetzungen eine Unternehmenspacht nicht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020330Dokumentnummer
JJR_19770217_OGH0002_0070OB00513_7700000_001