RS OGH 1977/2/17 7Ob513/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1977
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Norm

ABGB §1091 A1
MG §19 Abs2 Z10 C

Rechtssatz

Die Überlassung eines Kundenstockes ist zwar ein Indiz für die Verpachtung eines lebenden Unternehmens; doch ändert der Umstand allein, daß das Geschäft des Dritten zum Teil von denselben Kunden besucht wird wie das seinerzeitige Geschäft des Mieters nicht daran, daß bei Fehlen der sonstigen Voraussetzungen eine Unternehmenspacht nicht vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 513/77
    Entscheidungstext OGH 17.02.1977 7 Ob 513/77
    Veröff: MietSlg 29334

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020330

Dokumentnummer

JJR_19770217_OGH0002_0070OB00513_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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