Norm
AKIB Art11 AI2 liteRechtssatz
Die Bremsung eines Kraftfahrzeug gehört in der Regel zu seinen gewöhnlichen Betriebsvorgängen. Muß jedoch der Lenker eines Lastkraftwagen-Zugs zur Vermeidung eines Frontalzusammenstosses mit einem vorschriftswidrig entgegenkommenden Kraftfahrzeug eine so starke Notbremsung einleiten, daß der Anhänger sich quer stellt und hiedurch gegen den Zugwagen prallt, so kann von einem den gewöhnlichen Betriebsgefahren zuzurechnenden Ereignis keine Rede mehr sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto; UnfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0081150Dokumentnummer
JJR_19770217_OGH0002_0070OB00002_7700000_002