Rechtssatz
Keine Schwarzfahrt im Sinne des § 6 Abs 2 EKHG, wenn das Fahrzeug dem Lenker von einer Vertrauensperson des Halters überlassen wurde.Keine Schwarzfahrt im Sinne des Paragraph 6, Absatz 2, EKHG, wenn das Fahrzeug dem Lenker von einer Vertrauensperson des Halters überlassen wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058289Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2012