RS OGH 1977/2/17 7Ob15/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1977
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Norm

ABGB §1029 B3
VersVG §43
VersVG §45

Rechtssatz

Die Stundungszusage eines bloßen Vermittlungsagenten ist nur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauens auf den äußeren Tatbestand verbindlich. Aus der Tatsache der Bestellung eines Agenten allein kann aber nicht der Schluß darauf gezogen werden, daß es sich um einen Agenten im Sinne des § 45 VersVG handle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020516

Dokumentnummer

JJR_19770217_OGH0002_0070OB00015_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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