RS OGH 1977/2/17 7Ob15/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1977
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Norm

VersVG §39

Rechtssatz

Wenn ein Vertrag für mehrere versicherte Risken eine Gesamtprämie vorsieht, genügt für eine ordnungsgemäße Mahnung nach § 39 VersVG die Angabe der geschuldeten Gesamtprämie.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080681

Dokumentnummer

JJR_19770217_OGH0002_0070OB00015_7700000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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